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Fördermittel für Existenzgründer

Ein hoher Prozentsatz von neu gegründeten Unternehmen und selbständigen Existenzen geht bereits in den ersten drei Jahren wieder zugrunde. Die Ursachen sind

  • eine wenig zukunftsfähige, nicht realistische Unternehmens-Zielsetzung*
  • ein zu geringes Startkapital
  • mangelnde Kenntnisse in der Führung eines Unternehmens.

Insbesondere um diese Kenntnisse nachhaltig zu verbessern, stellen die EU, die Bundesregierung und die Länder beträchtliche Fördermittel zur Verfügung, die sich in 5 bis 6 Jahren auf 50.000 bis 60.000 Euro addieren können. Diese Mittel sollen den Existenzgründer in die Lage versetzen, sich gründlich fortzubilden, sei es in Seminaren oder über Lernmedien. Diese Fördermittel sind unverzinslich, steuerfrei und nicht rückzahlbar. Empfängern von ALG2 werden sie nicht als Einkünfte angerechnet.

Die Fördermittel müssen laut Ausschreibungsbedingungen über eine dafür zertifizierte Stelle – Unternehmensberatung, Kreditinstitut, Kammer u.a. – beantragt werden. Diese Stelle prüft die Ernsthaftigkeit der Gründung, die Zulässigkeit und die Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, und beantragt dann bei den diversen Ministerien und Institutionen die Fördermittel, die nach drei bis vier Monaten in unterschiedlichen Tranchen zu fließen beginnen. Die Ernsthaftigkeit der Gründung wird u.a. dadurch nachgewiesen, dass der Antragsteller der vermittelnden Stelle ein Honorar überweist. Die erfolgte Überweisung ist bei Antragstellung nachzuweisen. Das Honorar beträgt bei einer darauf seit Jahren spezialisierten Unternehmensberatung z.Zt. rd. 4.000 Euro incl. MWSt.. Dieses Honorar wird in der Regel bereits mit den ersten Förderbeträgen (meist 4.500 Euro) abgedeckt. Einige Kreditinstitute sind bereit, den Betrag gegen Abtretung dieser Fördermittel auszuleihen.

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die offiziellen Stellen und Banken, über die man die Mittel beantragen könnte, wegen des erheblichen Zeitaufwandes wenig Bereitschaft zeigen, tätig zu werden. Manche streiten überhaupt ab, dass es solche Mittel gibt, obwohl es im Internet abrufbare Bundestagsdrucksachen gibt, in denen die Richtlinien angedruckt sind. Jeder, der die Stichwörter „Existenzgründer“ und „Fördermittel“ in eine Suchmaschine eingibt, findet schnell einige der allerdings unübersichtlich vielen Förderprogramme.

Was muss bei der Antragstellung eingereicht werden?

  • Ein Gewerbeschein, nicht älter als 5 Jahre;
  • die Kopie des Personalausweises;
  • eine Kurzbeschreibung des Gewerbes;
  • der Beratervertrag;
  • Kopie des Überweisungsbelegs oder Kontoauszug.

Nicht gefördert werden können Unternehmens- und Steuerberater. Die Förderung kann nur einmal in 5 Jahren in Anspruch genommen werden. Personen, die auf dem beantragten Tätigkeitsfeld Berufsverbot erteilt bekommen haben, sind ausgeschlossen. Angehörige freier Berufe erhalten, da sie kein Gewerbe im steuerlichen Sinne betreiben, keine Gewerbescheine. Auf Anfrage kann aber auch ihnen die Förderung zuteil werden, wenn sie ihre Haupt- oder Nebentätigkeit zweifelsfrei nachweisen können. Eine Existenzgründung neben dem Hauptberuf kann gefördert werden, wenn sie regelmäßig mehr als 10 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt und ein entsprechender Gewerbeschein vorzuweisen ist.

Die oben erwähnte Unternehmensberatung versendet an ihre Klienten nach Beginn der Förderung DVD/CD-R mit allen geforderten Lehrgangsinhalten. Selbstlernen ermöglicht dann, einen großen Teil der Fördermittel für andere Investitionen (Einrichtung, Marketing o.ä.) zu verwenden. Dies ist zulässig.

Dr. Werner Siegert,
weitere Informationen erhalten Sie über „drwerner.siegert@web.de“
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*) Eine ausführliche, praxisnahe Anleitung zur Erarbeitung realistischer, zukunftsfähiger Unternehmenszielsetzungen enthält das Buch „Ohne Ziele keine Treffer / Ziele – Wegweiser zum Erfolg“ vom Autor. Erschienen in 3. Auflage im Kastner-Verlag, Wolnzach (15 Euro).



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