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Ab 2009 steuerliche Begünstigung der betrieblichen Gesundheitsförderung?

Eine repräsentative Umfrage der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) im August 2006 hat ergeben:

Jeder zweite Berufstätige fühlt sich regelmäßig gestresst. Jeder Vierte gibt an, dass der Stress von Jahr zu Jahr zunimmt. Mit verheerenden Folgen: neben Depressionen und Burnout verantworten Kopfschmerzen, Muskel-Skelett-Verschleiß und Herz-Kreislauf-Erkrankungen als Folge von Stress steigende Fehlzeiten und erhöhte Krankheitskosten. Durch krankheitsbedingte Fehltage der Arbeitnehmer entstehen Produktionsausfälle von mehreren Milliarden Euro.

Viele Betriebe haben mittlerweile erkannt, dass sich Gesundheitsförderung auszahlt. Eine Studie der AOK zeigt, dass es den Unternehmen in erster Linie darum geht, arbeitsplatzbedingte körperliche Belastungen zu reduzieren und das Arbeitsumfeld gesundheitsgerecht zu gestalten. Mitarbeiterzufriedenheit und Betriebsklima stehen als Ziele der betrieblichen Gesundheitsförderung. Aufgrund des demografischen Wandels und Veränderungen in der Arbeitswelt kommen in den nächsten Jahren neue Aufgaben im betrieblichen Gesundheitsmanagement auf die Unternehmen zu. In Zukunft wird es vermehrt Angebote zur Bewältigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz geben. Und noch eine andere Zielgruppe rückt verstärkt in den Blick der Gesundheitsförderungsaktivitäten: Die Führungskräfte. Der Grund: Führungskräfte sind in dreifacher Hinsicht von der betrieblichen Gesundheitsförderung betroffen. Zum Einen sind Sie selbst aufgrund ihrer Position im Unternehmen gesundheitlich belastet zum Anderen können sie für andere eine Belastung darstellen. Und drittens haben sie einen erheblichen Einfluss auf die gesundheitsgerechten Rahmenbedingungen im Unternehmen. Führungskräfte spielen somit eine Schlüsselrolle beim Gesundheitsmanagement.

Ohne aktive Unterstützung der Führungskräfte kann betriebliche Gesundheitsförderung nicht erfolgreich sein. Daher plant der Gesetzgeber im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 die Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung: um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig noch mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter durchzuführen, sollen diese von der Besteuerung befreit werden. Nach dem vorliegendem Referentenentwurf vom 28.04.2008 soll in den § 3 des Einkommensteuergesetzes (steuerfreie Einnahmen) die Nummer 34 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:

[Steuerfrei sind] „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20a Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Satz 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie den Betrag von 500 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen“

Als Reaktion auf diese Entwicklung konzipieren immer mehr Trainingsunternehmen und Berater spezielle Seminare zum Stressabbau. Eines davon ist KGM job-training aus Frankfurt. Die Trainingsschwerpunkte basieren auf der Fähigkeit berufliches und privates unter einen Hut zu bringen und sein Leben in die eigene Hand zu nehmen. Die Seminare helfen, Stress in positive Energie umzuwandeln und dadurch nicht nur produktiv zu bleiben, sondern die persönliche Leistungsfähigkeit noch zu steigern. Nähere Infos hierzu finden Sie unter www.kgm-jobtraining.de.

Die Autorin ist Trainerin für den Gesundheitsbereich.
Kontakt:
Katja Günther-Mohrmann
Tel: 06104-602732
Fax: 06104-602734
mailto: info@kgm-jobtraining.de
Internet: www.kgm-jobtraining.de



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