Achtung Abmahngefahr: Webinar ist eine Wortmarke!
Man mag es kaum glauben, „Webinar“ ist als Marke seit 2003 und noch bis mindestens 2023 geschützt.
Welche Auswirkungen hat das für Trainer, Coaches &Co.? Dazu hat uns GABAL Mitglied RA Dr. Achim Zimmermann ein Video mit Sascha Zöller zu einer ersten Einschätzung der Lage zur Verfügung gestellt. Hier geht es zur Aufzeichnung >>.
Also, ab sofort sprechen wir von einem Online Training, Live Online Training bzw. LOT …, wenn wir ein Webinar© meinen!
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