Die Fachkommission Recht im DVWO informiert: Vorsicht bei Werbung für Kinesiologie
In einer im August 2014 veröffentlichten Entscheidung befasst sich das OLG Hamm (Urteil vom 20.05.2014 – 4 U 57/13) mit der Werbung für kinesiologische Behandlungsverfahren. Das Gericht urteilte, dass fachlich umstrittene Wirkungsangaben in den werblichen Aussagen einer Kinesiologin unzulässig sind, wenn nicht gleichzeitig die Gegenmeinung erwähnt wird. Die Kinesiologin bietet in ihrer Praxis „begleitende Kinesiologie“ […]