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Marketing wird für Expert*innen aufgrund der Rechtslage immer schwieriger

Dr. Achim Zimmermann, Anwalt und Autor aus Hannover, sprach auf dem zweiten Treffen der GABAL Ortsgruppe Osnabrück am 13.06.2019 zum Thema Vertragsrecht und Urheberrecht vor 15 Teilnehmenden.

Zu Beginn ging er auf das Vertragsrecht ein. Auch wenn es nach seiner Meinung selbstverständlich sein sollte, Verträge nicht nur mündlich zu schließen, so erzählte er aus der eigenen Praxis, dass dies immer noch sehr oft der Fall sei – und dass es so, aufgrund der Beweislast, oft zu unnötigen Schwierigkeiten führt. Er empfiehlt, zumindest die komplette Anschrift des Auftraggebers, die Leistung selbst, als auch das vereinbarte Honorar, wenigstens per Mail vom Auftraggeber bestätigen zu lassen.

Das Urheberrecht und insbesondere die DSGVO tragen entscheidend dazu bei, dass Marketing mit Teilnehmerfotos oder gewissen Zitaten nicht mehr rechtens sind. „Pauschal in den AGBs reinzuschreiben, dass Fotos während der Veranstaltung gemacht und genutzt werden, reicht nicht!“, so der Anwalt. Jeder Teilnehmende müsse schriftlich sein Einverständnis erklären, da jeder Teilnehmende ein Recht am eigenen Bild hat. Auch die pauschale Verwendung von Zitaten, wie beispielsweise von verstorbenen Persönlichkeiten auf der Webseite, sieht er kritisch. Denn in der Regel dienen diese lediglich zur bloßen Ausschmückung. Und in vielen Fällen ist das Urheberrecht daran noch nicht erloschen.

Es gibt von der Veranstaltung keine Fotos, da der Organisator Oliver Schumacher alles richtig machen wollte – und spontan keine Verträge dabei hatte, damit jeder Teilnehmende schriftlich sein Recht am eigenen Bild zur Nutzung an den GABAL e.V. abtritt.

Oliver Schumacher

Ortsgruppe Osnabrück

www.oliver-schumacher.de

os@oliver-schumacher.de



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