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Was Trainer, Coaches und Berater über das Umsatzsteuerrecht wissen müssen

Die Steuer-Thematik für Trainer: Als Selbstständige müssen sich Trainer, Coaches und Berater mit der Umsatzsteuer ebenso auseinandersetzen wie mit der Einkommensteuer.

Worauf es aber ankommt: Beide Steuerrechtsgebiete sind grundsätzlich vollkommen getrennt voneinander zu betrachten. Es gibt Wirtschaftsgüter, die zum einkommensteuerlichen Betriebsvermögen gehören. Diese müssen aber nicht zwingend auch dem umsatzsteuerlichen Unternehmensbereich des Trainers zugeordnet werden. Und umgekehrt.

Ein Beitrag von Steuerberater und GABAL Vorstand Marcus Sperlich.

Sperlich: Der Trainer, Coach und Berater im Umsatzsteuerrecht (PDF)

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