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Mini-GmbH für Kleinstgründer

Immer mehr deutsche Existenzgründer haben sich in der jüngsten Zeit für die Unternehmensform der “Limited” entschieden.
Die britische Rechtsform punktet im Vergleich zur deutschen GmbH vor allem durch das niedrige Stammkapital von nur einem Euro. Durch ein neues Gesetz, das die Einführung einer Mini-GmbH ohne Stammkapital vorsieht, wird dieser Vorteil bald der Vergangenheit angehören. 

Ende Mai wurde der Entwurf des “Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen” (MoMiG) vom Bundeskabinett beschlossen. In Kraft treten soll das MoMiG 2008. Ziel des Gesetzes ist die Vereinfachung und Beschleunigung einer GmbH-Gründung. So soll unter anderem das erforderliche Mindestkapital auf 10.000 EUR von 25.000 EUR gesenkt werden. Möglich ist dann auch die Gründung einer so genannten Mini-GmbH, für die gar kein Stammkapital notwendig ist. Um langfristig Stammkapital aufzubauen, ist die Gesellschaft dann allerdings verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren. Zum Schutz der Gläubiger sollen dieser Gesellschaftsform strenge Transparenzvorschriften auferlegt werden. Ist die für die GmbH-Gründung nötige Schwelle von 10.000 EUR erreicht, kann die Mini-GmbH auf Wunsch zur echten GmbH umgewandelt werden.
Quelle: VR Newsletter 

Willi Kreh – Steuerberater
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