Neue Identifikationsnummern ab 1. Juli 2007
Zum 1. Juli 2007 kommt der Prozess um die Einführung der neuen bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummern in Gang. Das bedeutet, die Einwohnermeldeämter geben ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weiter, welches in Zukunft für die zentrale Verwaltung der Steuer-Identifikationsnummern zuständig sein wird; die bisherige örtliche Zuständigkeit der Finanzämter entfällt. Die bundeseinheitlichen Identifikationsnummern gelten künftig von der Geburt bis zum Tod und werden für natürliche Personen die bisherige Steuernummer ersetzen. Wirtschaftlich tätige natürliche Personen und Unternehmen werden eine neue Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten. Mit den Nummern werden Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag, -ort und das zuständige Finanzamt gespeichert.
Die Einführung ist laut Bundesministerium der Finanzen ein langwieriger Prozess; voraussichtlich zu Beginn des nächsten Jahres wird das Bundeszentralamt für Steuern damit beginnen, jeden Einzelnen über seine neue Identifikationsnummer und die damit verbundene Speicherung und Verwaltung seiner persönlichen Daten zu informieren. Der Bürger selbst muss nicht tätig werden.
Die Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmelde-
datenübermittlungsverordnung erhalten Sie als pdf-Datei unter bgblportal.de.
Willi Kreh – Steuerberater
Aktuelle Steuerinformationen unter www.kreh.de
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