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Corona-Krise: Soforthilfen für KMU und Solo-Selständige

Im Nachgang zu meiner Meldung vom 22.03.2020 (Punkt 2) kann ich Ihnen mitteilen, dass die Beantragung der Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige bereits bei einigen Bundesländern möglich ist (z.B. Baden-Württemberg und Bayern). Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag an das zuständige Förderinstitut/Förderbank  Ihres  Bundeslandes stellen müssen. Entscheidend ist hierfür der Sitz Ihres Unternehmens.

Unter diesem Link: https://www.wibank.de/wibank/corona, können Sie verfolgen, ob das auch für Sie zuständige Bundesland (in den meisten Fällen wird dies Hessen sein) ebenfalls die Antragsformulare inzwischen eingestellt hat.

Die allgemeine Übersicht auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums wird täglich aktualisiert:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

Hier erhalten Sie das Antrags-Formular: 200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW

und die Richtlinie für die Beantragung der Soforthilfen für Unternehmer mit Sitz  im Bundesland Baden-Württemberg: 200325_Richtlinie_Soforthilfe-Corona_BW.

 

Die Förderhöhen in den einzelnen Bundesländer weichen zwar voneinander ab, aber die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Zuschusses werden nahezu identisch sein, so dass diese Information auch für diejenigen hilfreich sein sollten, die nicht Ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Sie finden die beigefügte Richtlinie für die Antragstellung ebenfalls im Anhang zu dieser E-Mail. Somit können Sie sich schon mal vertraut machen.

 

Für Rückfragen stehen meine Kolleginnen und ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

 

Marcus Sperlich

Steuerberater

www.steuerberatung-sperlich.de



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