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Update: Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Sowohl die Bundesregierung als auch die Regierungen einzelner Bundesländer haben in den letzten Tagen weitere Maßnahmen beschlossen bzw. vereinbart, um Unternehmen, aber auch Solo-Selbständige weiter zu unterstützen.

GABAL Finanzvorstand Marcus Sperlich hat für Sie wieder die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst, von denen auch Weiterbildner*innen profitieren können.

  1. Steuererleichterungen:
  • Mit dem u.a. Maßnahmenpaket vom 13.03.2020 hat die Bundesregierung beschlossen, dass Steuerstundungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen bis zum 31.12.2020 beantragt werden können. Hinweis: Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) können nicht gestundet werden
  • Mit BMF-Schreiben vom 19.03.2020 wurden diese Erleichterungen weiter konkretisiert. Damit können betroffene Unternehmen bei Ihrem Finanzamt bis zum 31.12.2020 neben der Einkommensteuer nun auch die Umsatzsteuer stunden lassen. Stundungen betreffend die Gewerbesteuerzahlung sind an die zuständigen Gemeinden zu richten.
  • Die Finanzämter sollen zudem in der Regel auf die Festsetzung von Stundungszinsen bis zum 31.12.2020 verzichten.
  • Sowohl in Hessen als auch in Nordrhein-Westfalen können auf Antrag die in 2020 bereits gezahlten Sondervorauszahlungen auf „null“ herabgesetzt werden. Das bedeutet, dass die getätigte Sondervorauszahlung zurückerstattet wird. Derzeit ist noch nicht klar, ob sich weitere Bundesländer anschließen.

 

2. Liquiditätszuschüsse für kleinere Unternehmen und Solo-Selbständige:

  • Die Bundesregierung hat sich dieses Wochenende darauf verständigt einen staatlichen „Solidaritätsfonds“ einzurichten, um an kleinere Unternehmen und Solo-Selbständige über die kommenden Wochen Überbrückungsgelder als direkte Hilfe auszuzahlen. Im Gespräch sind Zuschüsse von 9.000 EUR für Firmen mit bis zu 5 Beschäftigten und bis zu 15.000 EUR für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten.

 

3. Hilfspakete der KFW und der Bürgschaftsbanken:

  • Nach meinen Informationen sollen die KfW-Sonderprogramme ab der 13. KW starten. Die KfW-Fördermittel können dann über die Hausbanken beantragt werden.
  • Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, können auch über die Bürgschaftsbanken innerhalb von drei Tagen Hilfen beantragt werden ( zB . sog. Expressbürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen bzw. die Landesförderinstitute in den jeweiligen Bundesländern). Eine kostenlose Vorabanfrage können Sie über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken stellen.

 

4. Sozialversicherungsbeiträge

  • Derzeit wird geprüft, ob Unternehmen auch Erleichterungen u.a. durch die Stundung der Beitragszahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge erhalten sollen.
  • Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Ihre Beiträge auf Antrag anpassen lassen, wenn Umsätze aufgrund der Corona-Krise weggefallen sind. Derzeit wird geprüft, inwieweit das Beitragsermäßigungsverfahren erleichtert wird.

 

Bitte melden Sie sich in der Kanzlei, wenn Sie Fragen zu den genannten Maßnahmen haben. Gerne unterstützen wir Sie. Mein Team und ich werden die aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen der Regierung zur Stabilisierung der Wirtschaft weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

 

Marcus Sperlich

Steuerberater

www.steuerberatung-sperlich.de



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