Verdoppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen
Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern
Das Bundesministerium der Finanzen informiert auf seiner Homepage
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53988/DE/Buergerinnen
__und__Buerger/node.html?__nnn=true
unter „Bürgerinnen und Bürger“: Handwerksleistungen besser absetztbar.
Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der absetzbar. Bis 2008 gab es einen Steu-erbonus von bis zu 600 EUR pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei In-standhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ verdoppelt – auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (1.200 Euro).
Ein Beispiel: Das Badezimmer muss dringend neu gefliest werden. Die Rechnung des Handwerkers be-trägt 2.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon belaufen sich die Materialkosten auf 1.000 Euro, 1.500 Euro auf Arbeitskosten. Der Steuerbonus beläuft sich auf 357 Euro (1.500 Euro + 285 Euro MWSt., da-von 20% Förderung = 357 Euro). Der Steuerbonus wird mit der jährlichen Steuererklärung mit der festge-setzten Einkommensteuer verrechnet.
Die Wirkung
Dank der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit werden auf der einen Seite private Haushalte als Auf-traggeber gestärkt und auf der anderen Seite Handwerksbetriebe unterstützt, weil es den Menschen nun leichter fallen wird, einen Handwerker zu beauftragen. Es wird verhindert, dass geplante Aufträge zu-rückgestellt oder gar nicht erst erteilt werden.
Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist.
Willi Kreh – Steuerberater, 26. Februar 2009
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